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Schornsteinfeger auch in Corona Zeiten weiter im Einsatz
Die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg weist darauf hin, dass die
Eigentümer und Betreiber von Feuerungsanlagen trotz der aktuellen
Corona-Pandemie ihren aus dem Schornsteinfegerrecht erwachsenden
Pflichten weiterhin nachkommen müssen.
Zu den Pflichten gehört u.a., dass den Schornsteinfegern entsprechend
den gesetzlichen Regelungen bzw. den Festsetzungen des jeweiligen
Feuerstättenbescheides der Zgang zu den Feuerungsanlagen ermöglicht
wird.
Die Schornsteinfeger sind verpflichtet auch in den aktuellen Corona-Zeiten
die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
Nur in begründeten Fällen, wie z.B. einer nachweislichen Erkrankung an
Covid 19 bzw. einer angeordneten Quarantäne, können in Abstimmung mit
dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die
erforderlichen Arbeiten für einen befristeten Zeitraum verschoben werden.
Wir beraten Sie gerne, Sprechen Sie uns an.
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Das Berufsbild des Schornsteinfegers hat sich stark gewandelt und so sind wir heute nicht nur für das Thema Brandschutz der kompetente Ansprechpartner, sondern auch neutraler und unabhängiger Berater in Sachen Emissionsschutz und Energieeinsparung.
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